HINWEIS

Schließung der Wählerverzeichnisse

Die Wahl zur erstem Kammerversammlung rückt immer näher. Bereits am 22. August 2022 werden die Wählerverzeichnisse geschlossen.
Damit die Mitarbeitenden, die Sie jetzt melden, noch ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden können, möchten wir Sie bitten, die Mitarbeitenden bis zum 22.08.2022 zur selbstständigen Registrierung aufzufordern. Nur dann haben Sie auch noch die Möglichkeit an der ersten Kammerwahl als Wähler*innen und/oder Kandidat*innen teilzunehmen.
Wenn so kurz vor Schließung der Wählerverzeichnisse eine Meldung durch Sie als Arbeitgeber*in eingeht, können wir durch die Verwaltungsvorgänge nicht mehr für das rechtzeitige Eintreffen des Erstanschreibens bei den Mitarbeiter*innen garantieren. Aus diesem Grund sollte die Registrierung am besten online, über das Mitgliederportal, aber auch durch den händisch ausgefüllten Meldebogen (https://www.pflegekammer-nrw.de/downloads/#mitgliedschaft) durchgeführt werden.
Im letzteren Fall müssen die Fristen beachtet werden – Es zählt der Eingangsstempel in der Geschäftsstelle.
Aufgrund der bevorstehenden Schließung der Wählerverzeichnisse haben Ihre Mitarbeitenden sonst nicht mehr die Möglichkeit, bis zum 31.10.2022 zu wählen. Die Meldung durch Sie als Arbeitgeber*in und die Registrierung wird nach dem 22.08.22 selbstverständlich wie gewohnt weitergeführt. 

Informationen für Arbeitgeber

Seit dem 19.04.2021 haben wir schrittweise rund 14.000 Arbeitgeber*innen im Gesundheitswesen aus NRW kontaktiert. In dem Schreiben wurden diese aufgefordert, die Daten der beschäftigten Pflegefachpersonen an uns zu übermitteln. Die versandten Anschreiben finden Sie im Download-Bereich.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen trat am 14.07.2020 in Kraft. Im Rahmen der Errichtung sollen alle Pflegefachpersonen als Mitglied registriert werden. Daher ist der Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW per Gesetz ermächtigt, über die Arbeitgeber*innen seine Mitglieder zu ermitteln. Die übermittelten Daten dienen der Kontaktaufnahme zur Prüfung der Mitgliedschaft und zu Informationszwecken.
Sie haben eine Frage zur Datenübermittlung?
Kontaktieren Sie uns unter: arbeitgeber@pflegekammer-nrw.de

Das Vorgehen des Errichtungsausschusses

1
Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer im HeilBerG
  • Berufung Errichtungsausschuss
  • Schaffung der Grundlagen der Pflegekammer NRW
2
Registrierung aller Pflegefachpersonen in NRW
  • Meldung der Pflegefachpersonen durch die Arbeitgeber
  • abschließende Registrierung durch die Pflegekammer
3
Wahl zur Kammerversammlung
  • Erstellung des Wählerverzeichnisses
  • Durchführung der Wahl
4
Die Pflegekammer NRW ist aufgebaut
  • Errichtungsausschuss wird aufgelöst
  • gewählte Kammerversammlung nimmt die Arbeit auf