Allgemeines zum Einreichen der amtlich beglaubigten Berufsurkunde und warum es notwendig ist

Die Einreichung der amtlich beglaubigten Berufsurkunde bei der Pflegekammer ist für Mitglieder gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dem Nachweis, dass das Mitglied zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt ist. Festgehalten ist diese Verpflichtung in der Meldeordnung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen.

Sie können uns das Dokument innerhalb von 12 Monaten nach Ihrer Registrierung per Post zusenden. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an und schicken Sie keine Originale!

Senden Sie den Brief an: Errichtungsausschuss Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Alte Landstraße 104, 40489 Düsseldorf

In der Geschäftsstelle in Düsseldorf können Sie ohne Termin Ihre Berufsurkunde kostenlos beglaubigen lassen.

Wann? Jeden Dienstag 15–17 Uhr

Wo? Alte Landstraße 104, 40489 Düsseldorf

Wo kann ich meine Urkunde amtlich beglaubigen lassen?

Amtliche Beglaubigungen können von kommunalen Bürgerämtern, Gerichten und Bezirksregierungen durchgeführt werden. In der Regel erheben diese eine kleine Gebühr. Eine kostenlose Beglaubigung können Sie bei der Geschäftsstelle des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf sowie unseren weiteren Ansprechpersonen NRW-weit nutzen. Eine Übersicht finden Sie weiter unten.
Amtliche Beglaubigungen können nicht von kirchlichen Einrichtungen, Banken oder ähnlichen Stellen, die keine Behörde sind, erteilt werden.

Ich kann meine Urkunde nicht finden. Was nun?

Arbeitgeber oder Ausbildungsstätten verwahren häufig eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde in der Personalakte. Fragen Sie zunächst dort an. Ansonsten können Sie direkt die ausstellende Behörde kontaktieren. Diese archivieren Urkunden in der Regel 30 Jahre lang.
Berufsurkunden für Pflegefachpersonen werden in Nordrhein-Westfalen von örtlichen Gesundheitsämtern (>zur Übersicht) oder von Bezirksregierungen ausgestellt. Wenden Sie sich an die Bezirksregierung, in der die besuchte Pflegeschule ansässig ist.

AUCH IN IHRER NÄHE

KOSTENLOSE BEGLAUBIGUNG

Nachfolgend finden Sie alle Ansprechpersonen, die Ihre Berufsurkunde beglaubigen können.

Der Service ist kostenlos und richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Pflegekammer NRW.

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Vereinbaren Sie per E-Mail einen Termin mit der Ansprechperson in Ihrer Nähe. Die Kontaktdaten finden Sie in der PDF-Datei weiter unten.
  • Bringen Sie zum Termin folgendes mit: Berufsurkunde im Original, eine Kopie, Ihre Mitgliedsnummer.
  • Senden Sie die beglaubigte Kopie an die Pflegekammer.
PDF
Ansprechpersonen zur Beglaubigung
2022-10-28_Beglaubigungsstandorte.pdf
76 kB
Jetzt informieren und

Registrieren

Die Zukunft der Pflege liegt in unseren Händen – Eine Verantwortung mit vielen Vorteilen. Die Registrierung ist ein notwendiger Teil davon.