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Allgemeines zum Einreichen der amtlich beglaubigten Berufsurkunde und warum es notwendig ist
Die Einreichung der amtlich beglaubigten Berufsurkunde bei der Pflegekammer ist für Mitglieder gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dem Nachweis, dass das Mitglied zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt ist. Festgehalten ist diese Verpflichtung in der Meldeordnung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen.
Sie können uns das Dokument innerhalb von 12 Monaten nach Ihrer Registrierung per Post zusenden. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an und schicken Sie keine Originale!
Senden Sie den Brief an: Errichtungsausschuss Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Alte Landstraße 104, 40489 Düsseldorf
In der Geschäftsstelle in Düsseldorf können Sie ohne Termin Ihre Berufsurkunde kostenlos beglaubigen lassen.
Wann? Jeden Dienstag 15–17 Uhr
Wo? Alte Landstraße 104, 40489 Düsseldorf
Wann? Jeden Dienstag 15–17 Uhr
Wo? Alte Landstraße 104, 40489 Düsseldorf